3. Oktober 2022
Weicht die Kaufsache beim Verkauf an Verbraucher von den „objektiven Anforderungen“ ab, so sind nach neuer Gesetzeslage beim Verkauf besondere Vorgaben zu beachten. Andernfalls gilt die Sache als mangelhaft und entstehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
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