20. Mai 2026
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Anbieter bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen, oft als „Widerrufsbutton“ bezeichnet. Der „Widerrufsbutton“ soll sicherstellen, dass Verbraucher einen Vertrag ebenso leicht widerrufen können, wie sie ihn abschließen können.
