7. Oktober 2021
Ab dem 1.12.2021 gilt das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Danach können Anbieter, die einen Kommunikationskanal für die Kommunikation der Nutzer untereinander über das Internet bereitstellen, u.a. dem Fernmeldegeheimnis unterliegen.
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