5. Oktober 2023
Anbieter und Website-Betreiber, die Web-Analyse-Dienste, soziale Medien, Cloud- oder sonstige Dienste nutzen, bei denen personenbezogene Daten in die USA übermittelt werden (was bei einem Großteil der Dienste der Fall ist), müssen in bestimmten Fällen ihre Datenschutzerklärungen anpassen. Hintergrund ist der „Angemessenheitsbeschluss“ vom 10. Juli 2023, mit dem die EU-Kommission einen rechtlichen Rahmen geschaffen hat, der den Transfer personenbezogener Daten in die USA erheblich vereinfacht.