8. April 2021
Ein Datenschutzbeauftragter ist zu benennen, wenn ein Unternehmen mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, in bestimmten Fällen aber auch unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag Wann ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich?
Nachfolgend geht es hingegen um rechtliche Aspekte, die bei der Auswahl des Datenschutzbeauftragten bedacht werden sollten. Als Datenschutzbeauftragter kann eine externe Person (externer Datenschutzbeauftragter) oder auch ein Mitarbeiter (interner Datenschutzbeauftragter) benannt werden.