24. Mai 2022
Betreiber von Online-Marktplätzen müssen Verbrauchern ab 28.5.2022 umfangreiche Informationen zur Verfügung stellen, unter anderem die Offenlegung der Hauptparameter für die Festlegung des dem Nutzer präsentierten Rankings, Angaben über die Unternehmereigenschaft derjenigen, die ihre Waren, Dienstleistungen oder digitalen Inhalte auf dem Online-Marktplatz anbieten, und die Anwendbarkeit des Verbraucherschutzrechts.
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