10. Februar 2025
Am 28.6.2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, wonach bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein müssen. Dazu zählen auch bestimmte Websites und mobile Apps, insbesondere – aber nicht ausschließlich – Online-Händler. Für Kleinstunternehmen gilt eine Ausnahme. Mit dem BFSG wird die Richtlinie (EU) 2019/882 vom 17.4.2019 (European Accessibility Act) in Deutschland umgesetzt.