5. September 2026
Ab dem 27. September 2026 müssen Unternehmer beim Verkauf von Waren an Verbraucher über die gesetzliche Gewährleistung durch eine EU-weit harmonisierte Mitteilung – das „Gewährleistungslabel“ – informieren. Gestaltung und Inhalt des Gewährleistungslabels sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 geregelt. Als rechtlich nicht verbindliche Auslegungshilfe hat die EU-Kommission dazu praktische Richtlinien veröffentlicht.
