7. September 2015
Website-Betreiber können für Urheberverstöße durch Bilder haften, die ihre Werbeagentur auf ihrer Website eingebunden hat.
Will der Website-Betreiber eine eigene Haftung in solchen Fällen vermeiden, muss er die Rechtekette zum Urheber des Bildes (selbst) zurückverfolgen und sich dafür überprüfbare Unterlagen von der Werbeagentur vorlegen lassen. Es reicht nicht aus, sich auf eine Zusicherung der Werbeagentur über deren Rechtsinhaberschaft zu verlassen. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des OLG München (Beschluss vom 15.01.2015, Az.: 29 W 2554/14).
Ein Verstoß gegen diese Sorgfaltspflicht begründet – bei unberechtigter Verwendung des Bildes – eine Haftung auf Schadensersatz gegenüber dem verletzten Rechtsinhaber. Weiterlesen →