27. Juni 2022
Die Registrierungspflicht nach Verpackungsgesetz wird ab 1.7.2022 erweitert, zum einen auf Letztvertreiber von Serviceverpackungen, die die Systembeteiligungspflicht auf Vorvertreiber übertragen haben (und sich in diesem Falle bislang nicht selbst registrieren mussten), zum anderen im Hinblick auf Inverkehrbringer nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen.