9. Juli 2019
Seit dem 3. Dezember 2018 findet die neue Geoblocking-Verordnung (VO (EU) 2018/302) Anwendung. Ziel der Verordnung ist es, das Potential des digitalen Binnenmarktes voll auszuschöpfen und ungerechtfertigte Diskriminierung bei Online-Käufen auf Grundlage der Staatsangehörigkeit, des Wohnortes oder des Ortes der Niederlassung innerhalb des europäischen Binnenmarktes zu unterbinden.
