7. Juli 2016
In einem vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18. Juni 2015 (AZ: I ZR 74/14) entschiedenen Fall ging es um die Frage der Haftung eines Websitebetreibers für die Verlinkung eines fremden Informationsangebots. Dieses Informationsangebot enthielt wettbewerbswidrige Inhalte. Das Urteil präzisiert die bisherige Rechtsprechung zur Haftung des Linksetzenden für fremde wettbewerbswidrige Inhalte und gibt eine gute Orientierung dazu, wie Risiken reduziert werden können.
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