UPDATE:
Mit Wirkung vom 26.11.2019 wurde durch eine Gesetzesänderung die im nachstehenden Artikel erörterte Mitarbeiterschwelle von 10 Personen auf 20 Personen angehoben.
28. November 2018
Ein Datenschutzbeauftragter ist jedenfalls dann zu benennen, wenn ein Unternehmen mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt. Aber auch unterhalb dieser Schwelle kann in bestimmten Fällen ein Datenschutzbeauftragter erforderlich sein. Weiterlesen