Neuregelung des Widerrufsrechts zum 13.6.2014

2. April 2014

Zum 13.6.2014 treten aufgrund der Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in Deutschland umfangreiche Änderungen für den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern in Kraft. Online-Anbieter müssen unter anderem die AGB, die Widerrufsbelehrung und den Bestellprozess anpassen.

Teil der Änderungen ist die Neuregelung des Widerrufsrechts. Dieser Artikel informiert über die insoweit wichtigsten Neuerungen:

Widerrufsformular:

Der Unternehmer muss dem Verbraucher künftig – bspw. durch Bereitstellung auf der Website – nachstehendes Widerrufsformular zur Verfügung stellen (das der Verbraucher aber nicht verwenden muss). Widerruft der Verbraucher per Formular, so muss der Unternehmer den Zugang des Widerrufs auf dauerhaftem Datenträger (bspw. per E-Mail) bestätigen:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden

Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Widerrufsfrist:

Die Widerrufsfrist bleibt bei 14 Tagen (diese Frist gilt dann europaweit). Sie beginnt nach neuem Recht mit Erhalt der Ware bzw. – bei getrennter Lieferung von Waren aus einer einheitlichen Bestellung – mit Erhalt der letzten Ware.

Versandkosten:

Hier ist das neue Recht für den Unternehmer vorteilhafter: Hinsendekosten sind nur noch in Höhe der Kosten für den Standardversand zu erstatten. Die (unmittelbaren) Rücksendekosten sind vom Verbraucher zu tragen; die bisherige 40-Euro-Regelung entfällt. Außerdem muss der Verbraucher nach neuem Recht auch nicht paketversandfähige Ware zurückschicken (bisher muss der Unternehmer sie abholen), wenn die betreffenden Kosten in der Widerrufsbelehrung angegeben sind; dies gilt nicht, wenn der Unternehmer dem Verbraucher angeboten hat, die Ware abzuholen.

Formfreier Widerruf:

Der Verbraucher kann nach neuem Recht formfrei widerrufen, also insbesondere auch per Telefon. Bislang ist für den Widerruf Textform erforderlich. Dementsprechend sieht die neue Widerrufsbelehrung auch die Angabe der Telefonnummer vor.

Widerrufsbelehrung:

Für die Gestaltung der Widerrufsbelehrung nach gesetzlichem Muster wird in Zukunft auch weiterhin nach den jeweiligen Umständen zu differenzieren sein – beispielsweise danach, ob Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, ob das Widerrufsformular zur Ausfüllung und Übermittlung auf der Website bereitgestellt wird, ob nicht postversandfähige Waren angeboten werden etc.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht:

Die bestehenden Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben im Wesentlichen unverändert, es kommen aber folgende Ausnahmen hinzu:

  • Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes der der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
  • Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
  • Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat.

Zahlungsmittel für die Erstattung:

Für die Rückzahlung des Kaufpreises und der Hinsendekosten muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das auch der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Parteien etwas anderes vereinbart haben und dem Verbraucher dadurch keine Kosten entstehen.

Zurückbehaltungsrecht:

Vorteilhaft für den Unternehmer ist, dass ihm künftig ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Erstattung von Kaufpreis und Hinsendekosten zusteht, bis er die zurückgesandte Ware erhalten hat oder der Verbraucher zumindest deren Absendung nachweist. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Ware beim Verbraucher abzuholen.

Wertersatz:

Für einen eventuellen Wertersatz des Unternehmers bei Widerruf wird nicht mehr zwischen „gezogenen Nutzungen“ aus der Ware einerseits und Verschlechterung der Ware andererseits unterschieden. Abgestellt wird nur noch auf einen „Wertverlust“ der Ware.

Autor: RA Marc Dimolaidis, LL.M.

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