22.8.2013
Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 27.06.2013, 3 U 26/12 entschieden, dass eine fehlende Datenschutzerklärung einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellt. Dies hat u.a. zur Folge, dass eine fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung im Wege einer kostenpflichtigen Abmahnung angegriffen werden kann, Weiterlesen
