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EU-Verbraucherrechterichtlinie ab 13.6.2014: keine Übergangsfrist

21.01.2014

Am 13.6.2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Das Gesetz bringt zahlreiche Änderungen für Verträge mit Verbrauchern mit sich.

Die Herausforderung für den Unternehmer besteht nicht nur darin, die recht umfangreichen Änderungen fehlerfrei umzusetzen, sondern dies außerdem zeitlich punktgenau zu tun. Weiterlesen

B2B-Portale: Vermeidung von Verbraucherschutzrecht

21.01.2014

Bei Internetportalen, über die Letztverbraucher Verträge über Waren oder Dienstleistungen abschließen können, müssen in der Regel eine Vielzahl von Vorschriften beachtet werden, die dem Verbraucherschutz dienen. Dazu zählen beispielsweise das Erfordernis einer Widerrufsbelehrung, die Einbeziehung der Mehrwertsteuer in die angegebenen Preise, vielfältige Informationspflichten zu Produkt, Versandkosten und Vertragsmodalitäten, und diverse Gestaltungsvorgaben für den Bestellprozess.

Die Anwendbarkeit der Verbraucherschutzvorschriften kann der Anbieter dadurch ausschließen, dass er sein Internetangebot auf gewerbliche Besteller (oder auf Kunden, die im Rahmen ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit bestellen) beschränkt. Diese Beschränkung muss folgenden Anforderungen genügen:
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EU-Verbraucherrechterichtlinie: Umfassende Änderungen für Online-Shops ab 13.6.2014

4. Juli 2013

Der Bundestag hat kürzlich das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beschlossen, mit dem die EU-Verbraucherrichtlinie (2011/83/EU) vom 22.11.2011 in Deutschland in nationales Recht umgesetzt wird. Richtlinie und Gesetz sehen zahlreiche wichtige Änderungen im Hinblick u.a. auf Informationspflichten, das Widerrufsrecht und die Übernahme von Liefer- und Rücksendekosten vor. Das Gesetz tritt aber erst am 13.06.2014 in Kraft. Händler haben also genügend Zeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten. Bis zum Datum des Inkrafttretens gilt das bisherige Recht. Weiterlesen

Abmahnung wegen fehlender Bezifferung der Versandkosten im Warenkorb

4. Juli 2013

Kürzlich wurde berichtet, dass die Wettbewerbszentrale einen Online-Shop-Betreiber abgemahnt hat, weil dieser im Warenkorb nicht die tatsächlichen Versandkosten ausgewiesen hat.

Im Warenkorb war bei der Bestellsumme lediglich ein Link “zzgl. Versandkosten” angebracht, der zu einer Seite mit den Liefer- und Versandkosten führte. Der konkrete Betrag der Versandkosten war im Warenkorb nicht angegeben. Weiterlesen