EU-Verbraucherrechterichtlinie: Umfassende Änderungen für Online-Shops ab 13.6.2014

4. Juli 2013

Der Bundestag hat kürzlich das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beschlossen, mit dem die EU-Verbraucherrichtlinie (2011/83/EU) vom 22.11.2011 in Deutschland in nationales Recht umgesetzt wird. Richtlinie und Gesetz sehen zahlreiche wichtige Änderungen im Hinblick u.a. auf Informationspflichten, das Widerrufsrecht und die Übernahme von Liefer- und Rücksendekosten vor. Das Gesetz tritt aber erst am 13.06.2014 in Kraft. Händler haben also genügend Zeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten. Bis zum Datum des Inkrafttretens gilt das bisherige Recht.

Vorgesehen ist unter anderem ein EU-weit einheitliches Widerrufsformular. Statt der Rücksendekosten werden künftig die Hinsendekosten zu erstatten sein. Einen groben Überblick über diese und weitere Regelungen der Richtlinie gibt Ihnen die damalige Pressemeldung der EU-Kommission.

Wir werden zu gegebener Zeit ausführlicher zu den neuen Vorgaben berichten.

RA Marc Dimolaidis, LL.M.