EU-Verbraucherrechterichtlinie ab 13.6.2014: keine Übergangsfrist

21.01.2014

Am 13.6.2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Das Gesetz bringt zahlreiche Änderungen für Verträge mit Verbrauchern mit sich.

Die Herausforderung für den Unternehmer besteht nicht nur darin, die recht umfangreichen Änderungen fehlerfrei umzusetzen, sondern dies außerdem zeitlich punktgenau zu tun. Denn bis zum Ablauf des 12. Juni 2014 gilt noch altes Recht, ab dem 13. Juni 2014 dann das neue Recht. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.

Betroffen sind Verträge, die entgeltliche Leistungen an Verbraucher zum Gegenstand haben. Änderungen ergeben sich sowohl für den Absatz im Internet als auch für den stationären Handel. Für den Absatz im Internet ändert sich unter anderem:

    • neue EU-weit einheitliche Widerrufsbelehrung
    • Muster-Widerrufserklärung für den Verbraucher
    • Zahlreiche Änderungen und Erweiterungen der Verbraucherinformationspflichten, bspw. bzgl. Lieferung und Zahlungsmodalitäten
    • Neuregelung bzgl. der Versandkosten bei Widerruf – im Grundsatz trägt dann der Händler die Hinsendekosten und der Verbraucher die Rücksendekosten

Eine ausführliche Darstellung der Änderungen für den Absatz im Internet finden Sie beispielsweise hier (Internetworld.de).

Wir unterstützen Sie gerne dabei, die erforderlichen Änderungen möglichst schnell und einfach umzusetzen. Kontaktieren Sie uns unter Angabe Ihrer Internetadresse, damit wir Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten können.

Autor: RA Marc Dimolaidis, LL.M.