Wir prüfen Ihr Angebot nach Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)

Anbieter, die unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen, bedürfen der Zulassung. Andernfalls sind die Verträge nichtig und es besteht kein Anspruch auf Vergütung bzw. kann die Vergütung zurückgefordert werden. Außerdem können Bußgelder verhängt werden und Sanktionen wegen Wettbewerbsverstoßes erfolgen, bspw. Abmahnungen.

Um diese Risiken zu vermeiden, helfen wir vorbeugend wie folgt:

   Prüfung ob ihr Dienstleistungsangebot dem Fernunterrichtsschutzgesetz unterfällt

✔   Beratung dazu, wie sie die Anwendbarkeit des Fernunterrichtsschutzgesetzes ggf. vermeiden können

  Haftungsübernahme – für unsere Leistungen gilt selbstverständlich die gesetzliche Anwaltshaftung

Für unsere Leistungen berechnen wir folgenden Festpreis:

390,- *

Jetzt unverbindliches Angebot anfordern!


*Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer