Filmrecht

Wir erstellen Verträge für Filmproduzenten und sonstige Filmschaffende und Verwerter und beraten auf allen Stufen von der Herstellung des Films bis zur Verwertung im Kino, TV, auf DVD oder im Internet. Einschlägige Verträge sind insbesondere:

  • Drehbuchvertrag, Exposévertrag, Treatmentvertrag
  • Produktion/Auftragsproduktion /Co-Produktion
  • Verträge mit Mitwirkenden wie Darsteller, Kameramann oder Regisseur
  • Filmmusikkomponisten- oder -Musiklizenzvertrag
  • Kinoverleihvertrag
  • Fernsehlizenzvertrag
  • DVD-Vertriebsvertrag
  • Vertrag über die Verwertung im Internet
  • Merchandisingvertrag
  • Werbung/Sponsoring/Product-Placement

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