Abmahnung wegen Widerrufsbelehrung erhalten?

Haben Sie eine Abmahnung wegen einer fehlerhaften oder veralteten Widerrufsbelehrung erhalten? Dann wird – sofern die Abmahnung berechtigt ist – eine Unterlassungserklärung abzugeben sein. Dabei ist es äußerst wichtig, dass die vom Abmahner vorgeschlagene strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht unverändert unterzeichnet wird, weil diese Unterlassungserklärung in aller Regel weiter gefasst ist als nötig (was dem Laien zumeist gar nicht erkennbar ist). Sie sollte daher weitestmöglich entschärft werden, um Ihren Handlungsspielraum für die Zukunft – gerade bei einem so zentralen Element wie der Widerrufsbelehrung – nicht mehr als nötig zu beeinträchtigen. Denn die Unterlassungserklärung gilt zeitlich unbegrenzt und bei Verstößen droht in jedem Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe von mehreren Tausend Euro. Auch versehentliche Verstöße können die Vertragsstrafe auslösen.

Wenn ein Konkurrent klagt, wird es daneben um eine Reduzierung der eingeforderten Gebühren gehen (klagt ein Verband, sind die Gebühren eher moderat).

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Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise, wie Sie sich nach Empfang einer Abmahnung verhalten sollten:

– Unterschreiben Sie nicht vorschnell!
– Bezahlen Sie nicht vorschnell!
– Beachten Sie die gesetzte Frist!
– Nehmen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch!