Die Gründe für Abmahnungen wegen AGB-Verstößen sind so vielfältig wie das Spektrum der Inhalte, die in AGB geregelt werden. Klauseln über Rügepflichten, Verjährung, Lieferzeiten, Gerichtsstand, Widerruf, salvatorische Klausel und vieles mehr können Ziel von Abmahnungen werden.
Ist die Abmahnung unberechtigt, so gilt es, sie abzuwehren. Ist sie hingegen berechtigt, so wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sein. Die vom Abmahner vorgelegte Unterlassungserklärung ist allerdings in aller Regel zu weit gefasst (auch wenn dies dem Laien häufig gar nicht auffällt) und sollte daher entschärft werden. Denn bei Verstößen gegen die Unterlassungserklärung droht in jedem Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe von mehreren Tausend Euro. Zudem gilt die Unterlassungserklärung zeitlich unbegrenzt.
Abgesehen davon wird es häufig darum gehen, die mit der Abmahnung geltend gemachten Abmahngebühren abzuwehren oder zu reduzieren.
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