Abmahnung von Wettbewerbszentrale, Verbraucherschutzverein o.ä. erhalten?

Abmahnungen von Verbänden wie bspw. Wettbewerbszentrale, Verband sozialer Wettbwerb oder dem Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb sind zwar von den geltend gemachten Gebühren her vergleichsweise „günstig“.

Die vorgelegte Unterlassungserklärung ist allerdings in aller Regel deutlich zu weit gefasst (auch wenn dies dem Laien häufig gar nicht auffällt) und sollte unbedingt entschärft werden. Denn bei Verstößen gegen eine Unterlassungserklärung droht in jedem Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe von mehreren Tausend Euro. Eine zu weit gefasste Unterlassungserklärung würde Ihren Handlungsspielraum übermäßig einschränken und das Risiko einer versehentlichen Auslösung der Vertragsstrafe erhöhen. Und das für alle Zukunft, denn die Unterlassungserklärung gilt zeitlich unbegrenzt!

Wir reduzieren Ihre aktuellen und künftigen Risiken und Schäden aus der Abmahnung auf ein Minimum. Wir prüfen für Sie, ob die Abmahnung berechtigt ist, unterstützen Sie bei der rechtssicheren Beseitigung des abgemahnten Verstoßes, formulieren eine geeignete Unterlassungserklärung und verteidigen Sie gegenüber dem Abmahner. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Praxis im Wettbewerbsrecht und Internetrecht.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir unterstützen bundesweit.

Soforthilfe erhalten Sie unter:

Tel. (089) – 92 54 98 95 

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Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise zum Verhalten nach Empfang einer Abmahnung:

  • Unterschreiben Sie nicht vorschnell!
  • Bezahlen Sie nicht vorschnell!
  • Beachten Sie die gesetzte Frist!
  • Nehmen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch!