Urheberrecht

Musikrecht

Künstlerverträge, Produzentenverträge, Musikverlagsverträge, Beratung zu GEMA, Filmmusikrecht etc.:

✔ Umfassendes Branchen-Know-how – Ich unterstütze Sie mit meiner langjährigen Berufserfahrung als Syndikusanwalt und Manager eines Musik-Majors (Sony Music, vormals BMG).

✔ Proaktive Vertragsgestaltung – Musikverträge gelten für lange Zeit; daher ist es wichtig, dass man beim Abschluss des Vertrages seinen Spielraum nutzt. Und Spielraum gibt es immer.

✔ Persönliche und individuelle Beratung – Jede Vertragssituation ist anders. Daher berate ich mich eingehend mit Ihnen, um ein passgenaues und bedarfsgerechtes Ergebnis für Sie zu erzielen.

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